1248 Der durch die Empörung seines Sohnes Ottokar bedrängte König Wenzel von Böhmen verpfändet viele Schlösser, darunter auch Glatz, und zwar dieses an einen Herrn von Seeberg. Kögler, Chroniken der Grafschaft Glatz I. 19. Dass die Verpfändung gerade in diesem Jahre erfolgte, scheint nur auf einer Combination späterer Historiker zu beruhen. Die Wiedereinlösung 1253 berichten Baibin epit. hist. Boh. f. 271 und Dobner hist. Boh. lib. 17 (Letzterer nennt jedoch einen Herrn von Wartenberg als Pfandinhaber von Glatz.) Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |